Unsere Pflegestützpunkte
Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit
Pflegestützpunkten nach SGB XI
Die Pflegestützpunkte der GuPO e.V. sollten nicht mit den im
Pflegeversicherungsgesetz beschriebenen Pflegestützpunkten
gleichgesetzt bzw. verwechselt werden. Auch wenn die
Gemeinsamkeiten überwiegen, gibt es doch einige Unterschiede.
Kurz zum Hintergrund: Mit der Pflegeversicherungsreform 2008 hat
der Gesetzgeber grundsätzlich einen Individualanspruch auf
umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) in Pflegestützpunkten
geschaffen. (Vgl. § 7a und § 92c SGB XI). Die Einrichtung der
Pflegestützpunkte wurde allerdings den Bundländern überlassen und
Niedersachsen hat sich leider (bislang) nicht dafür entschieden
Pflegestützpunkte offiziell einzurichten. Aus diesem Grund geht
GuPO e.V. mit seinen Pflegestützpunkten weiterhin in Vorleistung
Was haben nun die GuPO-Anlaufstellen mit den Pflegestützpunkten im
Sinne der Pflegeversicherung gemeinsam, worin liegen die
Unterschiede?
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