Unsere Pflegestützpunkte 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit
Pflegestützpunkten nach SGB XI

Die Pflegestützpunkte der GuPO e.V. sollten nicht mit den im Pflegeversicherungsgesetz beschriebenen Pflegestützpunkten gleichgesetzt bzw. verwechselt werden. Auch wenn die Gemeinsamkeiten überwiegen, gibt es doch einige Unterschiede.

Kurz zum Hintergrund: Mit der Pflegeversicherungsreform 2008 hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) in Pflegestützpunkten geschaffen. (Vgl. § 7a und § 92c SGB XI). Die Einrichtung der Pflegestützpunkte wurde allerdings den Bundländern überlassen und Niedersachsen hat sich leider (bislang) nicht dafür entschieden Pflegestützpunkte offiziell einzurichten. Aus diesem Grund geht GuPO e.V. mit seinen Pflegestützpunkten weiterhin in Vorleistung

Was haben nun die GuPO-Anlaufstellen mit den Pflegestützpunkten im Sinne der Pflegeversicherung gemeinsam, worin liegen die Unterschiede?

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